Eine jährliche Unterweisung ist für jeden Bediener von Arbeitsmaschinen pflicht!
Auf Grundlage der BGV A1 und der Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Arbeitsmaschinen, sind Unternehmer verpflichtet, Personen, die sie mit dem selbstständigen Bedienen dieser Maschinen beauftragen bei folgenden Anlässen aktenkundig jährlich zu unterweisen:
- vor Beginn der Arbeitsaufnahme
- mindestens aber einmal jährlich
- bei Änderungen im Arbeitsablauf
Dabei sollten zwingend jährlichen Unterweisungen für Bediener von Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern, Kranen, Teleskopladern und jeglichen Baumaschinen durchgeführt werden. Einen geeigneten Partner für eine derartige Durchführung finden Sie bei unseren Schulungsanbietern.
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Die jährlichen Unterweisungen kommen ein oft genauso sinnlos wie die Arbeitsschutzbelehrungen vor, dennoch lernt man immer was dazu und wird wieder etwas sensibilisiert. Aus meiner Erfahrung heraus (17 Jahre Tiefbau inkl. 10 Jahre mit Hochbauanteilen) kommt es oft auch auf den Unterweiser an, da nicht jeder gleich kompetent ist.