Eine jährliche Unterweisung ist für jeden Bediener von Arbeitsmaschinen pflicht!

Auf Grundlage der BGV A1 und der Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Arbeitsmaschinen, sind Unternehmer verpflichtet, Personen, die sie mit dem selbstständigen Bedienen dieser Maschinen beauftragen bei folgenden Anlässen aktenkundig jährlich zu unterweisen:

  1. vor Beginn der Arbeitsaufnahme
  2. mindestens aber einmal jährlich
  3. bei Änderungen im Arbeitsablauf

Dabei sollten zwingend jährlichen Unterweisungen für Bediener von Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern, Kranen, Teleskopladern und jeglichen Baumaschinen durchgeführt werden. Einen geeigneten Partner für eine derartige Durchführung finden Sie bei unseren Schulungsanbietern.

 

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